Off-Road im Fokus

ELYT, 100 % elektrische Terminal-Zugmaschine
für die Logistik von Sattelaufliegern

Die einzige aus der Kreislaufwirtschaft stammende, 100 % elektrische Terminal-Zugmaschine, die zu Ihrer CSR-Bilanz beiträgt

Optimierte Ergonomie für ein müheloseres Arbeiten des Bedieners

Maximale Nutzlast 44 t

Ein mit den neuesten technischen Errungenschaften aktualisiertes Fahrzeug für eine grünere und nachhaltigere Mobilität.

Rückfahrkamera zur Höhenkontrolle der Aufliegerstützen.

Vollluftfederung vorn und hinten.

Hochfahrbares Sattelkupplungssystem mit doppelten Zylindern und gesteuerter Abkupplung.

Trittstufe und Einstiegsplattform ins Führerhaus.

Schiebetür für den Einstieg von hinten.

22 kW Bordladegerät.

Seitenfenster für mehr Helligkeit.

Regenschutz und LED-Strahler für Arbeiten im Dunkeln.

Bereifung
295 R 60/22,5.

Digitales Touch-Dashboard, Android-kompatibel für die App YMS.

Natürliche Position des Bedienerplatzes auf der linken Seite.

Sehr bequemer, luftgefederter Druckluftsitz

Beifahrersitz für Ausbilder.

Hohes Führerhaus, um sich problemlos aufrecht bewegen zu können.

Verglaste hintere Schiebetür.

Gründe für die Wahl einer Elyt Terminal-Zugmaschine

Vielleicht möchte Ihr Logistikunternehmen auf Elektromobilität umsteigen?

2021 läutet NEOTRUCKS mit der ersten 100 % elektrischen und aus der Kreislaufwirtschaft stammenden Terminal-Zugmaschine eine wahre Revolution in der Welt der industriellen Mobilität ein.

ELYT kombiniert Ökodesign, Recyclingfähigkeit und Eignung für die Kreislaufwirtschaft miteinander, um sich den wachsenden Herausforderungen an die Dekarbonisierung in der Lieferkette zu stellen.

Setzen Sie Ihre CSR-Strategie mit der Anschaffung von umweltfreundlichen Maschinen um, welche die Betriebsbedingungen verbessern, Ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und das Vertrauen Ihrer Kunden festigen.

Diese Kunden vertrauen uns

Der Komfort an Bord ist wirklich überwältigend. Das Führerhaus bietet Fahrer und Beifahrer viel Raum (3 m²). Es ist vollkommen schallgedämmt, ☺️ dank der Federung und der entspannenden Ruhe des Elektromotors sind keinerlei Vibrationen mehr spürbar
Jean-Luc
Fahrer
Das sanfte Fahrverhalten des Fahrzeugs vermittelt zusammen mit dem regenerativen Bremsen ein bisher bei Terminalfahrzeugen unbekanntes Fahrvergnügen. Auch Heizung und Klimaanlage sind sehr wirkungsvoll.
Marc
Fahrer
Dank des Bordladegeräts konnten wir an drei verschiedenen Standorten in Frankreich und Europa Tests durchführen, ohne uns Gedanken um die vor Ort vorhandenen Installationen machen zu müssen.
Olivier
Flottenleiter
Dieses Fahrzeug ist weitaus produktiver, ergonomischer, autonomer und bedienerfreundlicher als die aktuellen Fahrzeuge.
Pascal
Betriebsleiter

Ein an alle betrieblichen Anforderungen angepasstes OFF-ROAD-Elektrofahrzeugprogramm

Fahrzeug EFUELER

100 % elektrisches Tankfahrzeug
zum Bewegen von Tankaufliegern mit empfindlichen Flüssigkeiten

FAQ

Ein Off-Road-Fahrzeug ist auf Umschlagsarbeiten an Privatstandorten begrenzt.

Gesetzestexte: R 311-1 der französischen Straßenverkehrsordnung und Erlass vom 20. November 1969

Zugmaschinen bzw. selbstfahrende Maschinen gehören zu den Spezialmaschinen der Klasse B (Erlass vom 14. Februar 1985, Amtsblatt vom 7. März 1985), die in einem Ministerialerlass vom 20. November 1969 (erschienen im Amtsblatt vom 19. Dezember 1969) so definiert wird: „Dies sind selbstfahrende oder gezogene Maschinen für die Anhebung, Stapelung oder den Transport von Produkten aller Art (unter Ausschluss des Transports von Personen abgesehen vom Fahrer und eventuell einem Beifahrer) dienen und deren Geschwindigkeit bauartbedingt 25 km pro Stunde nicht überschreiten kann“. Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, um eine Zugmaschine bzw. selbstfahrende Maschine sicher auf öffentlichen Straßen zu führen und eine Ahndung durch die Behörden zu vermeiden:

1. Die Geschwindigkeit der Maschine muss bauartbedingt auf 25 km/h begrenzt sein
2. Die Maschine muss von einem einzigen Fahrer und insbesondere beim Zurücksetzen eventuell von einem Beifahrer geführt werden.
3. Die Maschine muss mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungs- und Signalanlage ausgestattet sein. Die Rundumleuchte wird empfohlen und ist in einigen französischen Departements vorgeschrieben.

Es ist zu beachten, dass eine Baumaschine ungeachtet ihrer Klasse ab dem Moment der Benutzung öffentlicher Straßen mit einem Typenschild versehen sein muss und mit einer obligatorischen „Haftpflichtversicherung“ für Automobile sowie einer „betrieblichen Haftpflichtversicherung“ gegen von Baumaschinen verursachte Schäden versichert sein muss. Ferner muss der Fahrer Inhaber einer ordnungsgemäßen, vom Niederlassungsleiter des Mitarbeiters gemäß der geltenden Gesetzgebung ausgestellten Fahrerlaubnis sein.

Der Gabelstaplerführer ist nicht verpflichtet, einen Führerschein zum Fahren auf der Straße zu besitzen.
(Quelle: OPPBTP – französische Bau- und Straßenbauberufsgenossenschaft)

Diese Maschinen müssen ferner mit einem sogenannten „Betriebsschild“ gemäß Artikel R. 158 der französischen Straßenverkehrsordnung versehen sein. Auf diesem Schild mit den Mindestabmessungen 10 cm X 5 cm müssender
Name und die Adresse des Eigentümers oder des Firmensitzes stehen.
Quelle: Erlass vom 20. November 1969 bezüglich der Durchführungsbestimmungen des Artikels R168 der französischen Straßenverkehrsordnung (geändert am 21.02.2000)

Der Erlass vom 13. März 2020 macht den Weg frei für die Demokratisierung von Nachrüstungsaktivitäten! (Wechsel von einem Verbrennungs- auf einen Elektromotor). Er sieht diese Lösung als eine sinnvolle Option, um die Auswirkungen von Luftschadstoffen und die globalen Treibhausgasemissionen von Fahrzeugen zu reduzieren. Dies ergibt sich aus den Materialeinsparungen durch die Wiederverwendung des existierenden Verbrennerfahrzeugs aber mehr noch durch die  Nutzungsphase! des nachgerüsteten Fahrzeugs, die mit dem Strommix in Kontinentalfrankreich besonders vorbildlich ist. Der Elektroumbau von Fahrzeugen ermöglicht ebenso wie die Herstellung von neuen Elektrofahrzeugen, die Anforderungen an die Luftreinhaltung zu erfüllen.

Kreislaufwirtschaft ist weder Abfall- noch Recyclingwirtschaft. Sie ist der Oberbegriff für einige hierarchisch nach ihren Auswirkungen geordneten Praktiken, welche die Material- und Energienutzung optimieren sollen.

So haben zum Beispiel die UN versucht, die Kreislaufwirtschaft zu definieren:

Was ist die Kreislaufwirtschaft? „Die Kreislaufwirtschaft ist ein System der Produktion, des Austauschs und der gemeinsamen Nutzung, das sozialen Fortschritt, den Erhalt des Naturerbes und wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht, wie es die Brundtland-Kommission definiert hat.

Ihr oberstes Ziel ist die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, indem innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und öffentliche Maßnahmen geschaffen werden, die alle Ströme während der gesamten Lebensdauer des Produkts oder der Dienstleistung mit einbeziehen.

Dieses Modell beruht auf einer optimalen Nutzung der Ressourcen und auf der Schaffung positiver Wertschöpfungskreisläufe. Es hebt insbesondere neue Entwurfs-, Produktions- und Konsumgewohnheiten, die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten, die Wiederverwendung und das Recycling von Komponenten hervor.“

Diese Definition kommt im „Schaubild der Kreislaufwirtschaft“ zum Ausdruck:

  • Produkte müssen so entworfen sein, dass sie sowohl bei ihrer Konstruktion als auch bei ihrem Gebrauch einfach sind,
  • Produkte müssen so entworfen sein, dass sie reparierbar sind und ihre Wartung vorgesehen ist,
  • Produkte müssen wiederverwendet, gemeinsam genutzt und maximal genutzt werden,
  • Produkte müssen zerlegbar sein, damit funktionale Teilsysteme für die Konstruktion neuer Produkte wiederverwendbar sind,
  • Nicht mehr wiederaufbereitbare Elemente werden nach Möglichkeit recycelt.

Je nach Intensität ihrer Nutzung haben aus der Kreislaufwirtschaft stammende Off-Road-Maschinen eine um 10 bis 15 Jahre längere Lebensdauer.

Off-Road-Verbrennermaschinen haben in der Regel einen Dieselverbrauch zwischen 6 und 10 Litern pro Betriebsstunde. Je nach jährlicher Nutzungsdauer erzeugen sie zwischen 30 und 100 Tonnen CO2. Sie sind eine ständige Lärmbelastung für die Fahrer und Nutzer des betreffenden Standorts. Nicht zuletzt benötigen sie einen hohen mechanischen Wartungsaufwand aufgrund des Verbrennungsmotors.

Darüber hinaus verfügen sie in der Regel über ein ziemlich rudimentär ausgestattetes, einsitziges Führerhaus ohne Komfort oder angenehmen Arbeitsplatz, nicht zu vergessen die oft verbesserungswürdigen Heizungs- und Klimatisierungsbedingungen.

Deshalb beschloss NEOTRUCKS, besonders gut an die Off-Road-Nutzung angepasste, 100 % elektrische Maschinen zu bauen, die auch erheblich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer beitragen: umgebautes Lkw-Führerhaus mit 3 m2 Raum, einer Deckenhöhe von 2,15 m, einer sehr leistungsstarken Heizung und Klimaanlage, einer natürlichen Fahrposition sowie einem leichten, sicheren Einstieg.

Die von NEOTRUCKS verwendeten Batterien sind für eine garantierte Mindest-Lebensdauer von 8000 Std. und/oder 6 Jahren ausgelegt. Jenseits dieser Dauer sind die Batterien immer noch einsatzfähig, haben aber eine in der Regel um 15 bis 20 % kürzere Betriebsdauer.

Die NEOTRUCKS-Batterien wurden speziell für den Nachrüstungsmarkt entworfen, weshalb sie reparabel sind. Denn ihre Technologie basiert auf modularen Lithiumpaketen, in denen die Lithiumzellen durch eine dielektrische technische Flüssigkeit geschützt werden, indem diese die Auswirkungen der Außentemperaturschwankungen begrenzt.

Nach den ersten 6 bis 8 Nutzungsjahren kann NEOTRUCKS seinen Kunden deshalb anbieten, die Module bei Bedarf ganz oder teilweise auszutauschen.

Der Batteriehersteller ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Batterien am Lebensdauerende von ordnungsgemäß zugelassenen Stellen recyceln zu lassen.

Es ist zu beachten, dass 6 bis 8 Jahre alte Batterien noch über 70 % ihrer ursprünglichen Betriebsdauer verfügen, weshalb NEOTRUCKS ihre Wiederverwendung als stationäre Batterien für die Speicherung von Strom zum Beispiel aus der Erzeugung mit Solarmodulen in Erwägung zieht.

Alle NEOTRUCKS-Fahrzeuge verfügen über einen kompatiblen Ladeanschluss für eine langsame AC-Ladung und eine schnelle DC-Ladung.

Unsere Kunden, die eine schnelle DC-Ladung nutzen, sollten mindestens einmal pro Woche eine langsame AC-Ladung an ihren Fahrzeugen durchführen, da dieses Verfahren für ein besseres Gleichgewicht und weniger Spannungsunterschiede zwischen den Lithiumzellen sorgt und somit deren vorzeitige Alterung verhindert.

Die NEOTRUCKS-Fahrzeuge sind auf 25 km/h begrenzte Spezialmaschinen und erfordern deshalb keinen Lkw-Führerschein und noch nicht einmal einen Baumaschinenbedienerausweis nach französischem Recht (Caces).

Für einen sicheren Umgang mit unseren Maschinen empfehlen wir dringend unsere Ausbildung für Ihre Fahrer.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.